Ein Impressum erstellen …
Den meisten Website-Betreibern ist bewusst, dass eine Website auch ein anständiges Impressum benötigt. Schließlich möchte niemand in die unangenehme Situation einer Abmahnung gelangen. Keine Impressumspflicht hingegen besteht übrigens nur, wenn eine Website ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient und ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert.
Geregelt werden diese und andere Vorschriften seit dem 1. März 2007 durch das Telemediengesetz. Die Anbieterkennzeichnung – wie das Impressum dort auch genannt wird – muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Je nach Geschäftsmodell der Websitebetreiber unterscheidet sich der abzubildende Inhalt allerdings grundlegend.
Wenn Sie also eine eigene Anbieterkennzeichnung benötigen, können Sie a) die Hilfe Ihres Anwalts in Anspruch nehmen, oder b) die Hilfe eines Online-Impressums-Assistenten. Letztere Variante empfehlen wir auf jeden Fall für die schnelle Soforthilfe.
Den hier aufgeführten – kostenlosen – Assistenten verwenden wir seit geraumer Zeit mit Erfolg. Der freundliche Ratgeber ersetzt natürlich keine Rechtsberatung und erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit. Also lesen Sie bitte das Kleingedruckte und dann ran ans Werk…
Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Musterimpressum, das Sie in der Folge nur noch kopieren und mit Ihren persönlichen Daten füllen müssen.
Der Impressums-Assistent:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
Das Telemediengesetz im Volltext:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/