Sicherheit (und TYPO3)

Die Lücke existiert bereits seit 2003 und konnte im vollen Umfang nur ausgenutzt werden, weil z.B. beim Herrn Schäuble das geheime Passwort “gewinner” verwendet wurde. (weiterlesen…)

Netzwerkbildung in Unternehmen

Warum ein einfacher Angestellter wichtiger sein kann als der Vorstandsvorsitzende.
Peter Kruse ist Professor für Allgemeine und Organisationspsychologie, beschäftigt sich als Wissenschaftler mit der Erforschung von Komplexitätsverarbeitung in intelligenten Netzwerken und berät Unternehmen bei der Anwendung von Selbstorganisationskonzepten im unternehmerischen Umfeld.
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TYPO3 ist barrierefrei

Seit 2003 prämieren die Aktion Mensch und die Stiftung Digitale Chancen die besten barrierefreien deutschsprachigen Internetangebote mit der BIENE (Barrierefreies Internet eröffnet neue Einsichten). Die mit TYPO3 erstellte Seite www.darmkrebs.at wurde dieses Jahr mit einer goldenen Biene ausgezeichnet. Das ist die höchste Auszeichnung und nur zwei weitere Seiten haben diese Auszeichnung ebenfalls erhalten.

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Ein Impressum erstellen …

Den meisten Website-Betreibern ist bewusst, dass eine Website auch ein anständiges Impressum benötigt. Schließlich möchte niemand in die unangenehme Situation einer Abmahnung gelangen. Keine Impressumspflicht hingegen besteht übrigens nur, wenn eine Website ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dient und ein berechtigtes Interesse Dritter an der Identität des Websitebetreibers nicht existiert.

Geregelt werden diese und andere Vorschriften seit dem 1. März 2007 durch das Telemediengesetz. Die Anbieterkennzeichnung – wie das Impressum dort auch genannt wird – muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Je nach Geschäftsmodell der Websitebetreiber unterscheidet sich der abzubildende Inhalt allerdings grundlegend.

Wenn Sie also eine eigene Anbieterkennzeichnung benötigen, können Sie a) die Hilfe Ihres Anwalts in Anspruch nehmen, oder b) die Hilfe eines Online-Impressums-Assistenten. Letztere Variante empfehlen wir auf jeden Fall für die schnelle Soforthilfe.
Den hier aufgeführten – kostenlosen – Assistenten verwenden wir seit geraumer Zeit mit Erfolg. Der freundliche Ratgeber ersetzt natürlich keine Rechtsberatung und erhebt keine Anspruch auf Vollständigkeit. Also lesen Sie bitte das Kleingedruckte und dann ran ans Werk…

Der Assistent führt Sie Schritt für Schritt zu Ihrem Musterimpressum, das Sie in der Folge nur noch kopieren und mit Ihren persönlichen Daten füllen müssen.

Der Impressums-Assistent:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php

Das Telemediengesetz im Volltext:
http://www.gesetze-im-internet.de/tmg/